Die Änderungen, aber auch Gesetze, die ab dem 1. August 2019 greifen, sind umfangreich. Fangen wir aber mal mit den Kleinsten unserer Gesellschaft an. Kita-Kinder bzw. ihre Eltern sollen durch das „Gute-Kita-Gesetz“ stärker entlastet werden. Dazu beschloss die Bundesregierung bereits im Januar verschiedene Maßnahmen, von denen nun der Zuschuss von Kita-Gebühren in Kraft tritt. Bisher waren lediglich Familien „förderbar“, die Sozialleistungen vom Staat erhielten. Seit dem 1. August können zusätzlich Familien mit niedrigem Einkommen, die beispielsweise Wohngeld oder einen Kinderzuschlag erhalten, einen Antrag stellen. 

Der 1. August bringt viele Änderungen mit sich

Auch Freizeitaktivitäten sollen bei Kindern und Jugendlichen stärker gefördert werden. So steigt der monatliche Zuschuss zu Mitgliedsbeiträgen von Musikschulen und Sportvereinen von 10 auf 15 Euro. Auch der Zuschuss zum „Schulbedarf“ steigt – von 100 auf 150 Euro pro Kind pro Schuljahr. Beide Maßnahmen sind Resultate des „Starke-Familie-Gesetzes“. 

Das BAföG steigt

Schulabgänger profitieren ebenfalls von neuen Regelungen und verschiedenen Anpassungen von Fördergeldern. So steigt das BAföG im August von 735 Euro (Höchstsatz) auf 853 Euro (Höchstsatz). In einem Jahr können sich Studierende übrigens um eine weitere Erhöhung auf 861 Euro freuen. Zudem wird der Freibetrag bezüglich des Einkommens der Eltern hochgesetzt, sodass wieder mehr Studierende in den Genuss der Förderung kommen können.

Wer sich statt für ein Studium für eine Ausbildung entscheidet, wird ab dem 1. August ebenfalls besser gefördert. Die Berufsausbildungsbeihilfe, kurz BAB, macht einen Sprung um 94 Euro und beträgt nun 716 Euro pro Monat. 

Schutz vor UV-Strahlung

Über die Förderung von Kindern, Jugendlichen und Berufseinsteigern hinaus bringt der August auch für viele weitere Bevölkerungsgruppen Veränderungen mit sich. So können Bürger, die bei ihrer Arbeit einer erhöhten Sonneneinstrahlung ausgesetzt sind und somit einer erhöhten UV-Strahlung, in Zukunft auf eine bessere arbeitsmedizinische Vorsorge hoffen. Neben einem Anspruch auf die Beratung durch einen Betriebsarzt haben die Personen nun auch die Möglichkeit, auf Arbeitszeitverlagerungen und Sonnenschutz als Arbeitsschutzmaßnahmen zurückzugreifen.

Sonnenbrillen

Augenschutz mit Star-Appeal




Auch in Bezug auf Asylsuchende und Schutzberechtigte hat sich zum 1. August hin etwas geändert. So können sogenannte „geduldete Ausländer“ unabhängig von ihrer Bleibeperspektive Sprach- und Integrationskurse belegen. Das regelt das „Ausländerbeschäftigungsförderungsgesetz“, das zur schnelleren Eingliederung von Flüchtlingen und Asylbewerbern in den Arbeitsmarkt führen soll. Die Befristung der Regelung, dass Behörden einem Schutzberechtigten einen Wohnsitz für drei Jahre zuweisen können, wurde zudem aufgehoben. Die Maßnahme ist nunmehr dauerhaft möglich.

E-Roller im Abo

Abseits von Gesetzen und Verordnungen der Bundesregierung gibt es weitere Dinge, die sich mit dem heutigen Tag ändern. Spannend ist vor allem: Das bis dato eigentlich als Versandhändler bekannte Unternehmen Otto bietet seit dem 1. eine monatliche E-Scooter-Flatrate an. Das heißt, man schließt ein mindestens einmonatiges Abo bei Otto Now ab, sucht sich online seinen gewünschten E-Roller aus und bekommt diesen dann nach Hause geliefert. Die Anzahl und die Dauer der Fahrten sind dann unwichtig.

Bahn frei!

Prinz Daniel kurvt mit Roller durchs Büro

DHL-Kunden, die ihre Pakete gern an Packstationen schicken lassen, müssen zudem ab sofort auf die sogenannte mTan per SMS verzichten. Diese wird nunmehr nur noch per Mail oder per App übertragen. 

Verwendete Quellen: Presse- und Informationsamt der Bundesregierung, Welt, Stern

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